Antworten auf Ihre Fragen
- Wer ist die PayPay AG?
- Wieso habe ich eine Rechnung von PayPay AG erhalten?
- Gibt es rechtliche Grundlagen für die an mich gestellte Rechnung?
- Woher hat PayPay AG meine Telefonnummer?
- Woher weiss PayPay AG, dass ich tatsächlich Waren oder Dienstleistungen bezogen habe?
- Wie und wo wird über die Preise kostenpflichtiger Dienste informiert?
- Mein Anschluss wurde unerlaubt und ohne mein Wissen genutzt. Wer kommt in diesem Fall für die bezogenen Waren oder Dienstleistungen auf?
Die Firma PayPay AG als qualifizierter Partnerin von Waren- und Dienstleistungsanbietern garantiert in jeder Hinsicht einen professionellen Service beim Abrechnungswesen.
2. Wieso habe ich eine Rechnung von PayPay AG erhalten?
Sie besitzen einen Festnetz-, Mobil- oder Internetanschluss, über den kostenpflichtige Waren oder Dienstleistungen bezogen wurden.
PayPay AG stellt dafür im Namen und Auftrag des Anbieters Rechnung.
Ihre Identifikation erfolgte über die von Ihnen angegebene Adresse, Ihre Festnetz-oder Mobile-Nummer bzw. über andere Identifikationsmittel.
3. Gibt es rechtliche Grundlagen für die an mich gestellte Rechnung?
Mit dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen, wozu Sie vorher ausdrücklich den Allgemeinen Geschäfts- sowie Vertragsbedingungen des Anbieters zuzustimmen hatten, ist durch übereinstimmende, gegenseitige Willenserklärung ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter zustande gekommen.
Dieser Vertrag gibt dem Anbieter den Rechtsanspruch, für die von Ihnen bei ihm bezogenen Waren oder Dienstleistungen Rechnung zu stellen.
Der Anbieter hat mit der Rechnungsstellung die Abrechnungsfirma PayPay AG betraut. Dies ist der Grund, wieso Sie die Rechnung nicht vom Anbieter, sondern in dessen Auftrag und Namen von der Firma PayPay AG erhalten.
4. Woher hat die PayPay AG meine Telefonnummer?
Ihre Telefonnummer wurde der Firma PayPay AG vom Anbieter, bei dem Sie Waren oder Dienstleistungen bezogen, bekannt gegeben.
5. Woher weiß PayPay AG, dass ich tatsächlich Waren oder Dienstleistungen bezogen habe?
In der Regel ist es der Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, welcher PayPay AG über den Bezug von Waren oder Dienstleistungen informiert.
Unabhängig davon überprüft auch PayPay AG mittels unterschiedlichster Prozesse (Abläufe, Algorithmen) die vom Anbieter verkauften Waren oder Dienstleistungen.
In seltenen Fällen, aber nicht auszuschließen ist, dass die Waren oder Dienstleistungen von jemandem im Familienumfeld bezogen worden sind. Dann lauten die Identifikationsmerkmale zwar auf Sie, obwohl es ein Dritter war, der allenfalls ohne Ihr Wissen oder gar gegen Ihren Willen Waren oder Dienstleistungen erwarb.
6. Wie und wo wird über die Preise kostenpflichtiger Dienste informiert?
Das Gesetz über den Unlauteren Wettbewerb sowie die Preisbekanntgabeverordnung schreiben dem Anbieter im Detail vor, auf welche Weise er seine Kunden über die Preise der Waren oder Dienstleistungen zu informieren hat. Er beachtet diese Vorschriften strikt bei seinen Angeboten.
7. Mein Anschluss wurde unerlaubt und ohne mein Wissen genutzt.
Wer kommt in diesem Fall für die bezogenen Waren oder Dienstleistungen auf?
Der Inhaber eines Anschlusses (z.B. Mobilfunk, Festnetztelefon, Internet o.a.) haftet nicht nur für die Bezahlung der von ihm selbst in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen, sondern auch für jene, die von Dritten, welche die Angebote von seinem Telefonanschluss oder Smartphone bzw. Internetanschluss aus genutzt haben. Beim Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter verpflichtet sich der Kunde deshalb dazu, Sorge zu tragen, dass Dritte nicht missbräuchlich seinen Telefon- oder Internetanschluss nutzen.
Haben Sie weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns bitte an. Unser freundliches Serviceteam berät Sie gerne unter:
055 222 02 34
Ihre PayPay AG